Die Schulpflege ist das oberste Führungsorgan der geleiteten Schule. Sie
genehmigt die Entwicklungsziele, die Konzepte und die spezifischen Regelungen ihrer Schule
überprüft die Umsetzung und die Wirksamkeit der Massnahmen
überwacht die Einhaltung der kantonalen Vorgaben und der lokalen Vereinbarungen
führt die Schule strategisch
arbeitet mit dem Gemeinderat und mit anderen Partnern zusammen.¨
Die Schulpflege stellt Schulleitung und Lehrpersonen an und ist Vorgesetzte der Schulleitung; als zuständige Instanz eröffnet sie beschwerdefähige Entscheide in Schulangelegenheiten.
Gemäss Gemeindeordnung zählt die Schulpflege Tägerig 3 Mitglieder.