Kompetenzen und Aufgaben der Schulpflege Die Schulpflege ist das oberste Führungsorgan der geleiteten Schule. Sie
- genehmigt die Entwicklungsziele, die Konzepte und die spezifischen Regelungen ihrer Schule
- überprüft die Umsetzung und die Wirksamkeit der Massnahmen
- überwacht die Einhaltung der kantonalen Vorgaben und der lokalen Vereinbarungen
- führt die Schule strategisch
- arbeitet mit dem Gemeinderat und mit anderen Partnern zusammen.
Die Schulpflege stellt Schulleitung und Lehrpersonen an und ist Vorgesetzte der Schulleitung; als zuständige Instanz eröffnet sie beschwerdefähige Entscheide in Schulangelegenheiten.
Gemäss Gemeindeordnung zählt die Schulpflege Tägerig 3 Mitglieder.