Willkommen auf der Website der Gemeinde Tägerig



Sprungnavigation

Von hier aus k?nnen Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4 Seite drucken PDF von aktueller Seite erzeugen

Was heisst "Politik"


Menschen gestalten das Leben in der Gemeinde, im Kanton und im Bund nach ihren Vorstellungen, Ideen und Interessen.

Setzen Sie sich mit politischen Themen und Sachfragen kritisch auseinander. Nehmen Sie an öffentlichen Diskussionen teil. Sagen Sie, was Sie denken. So bilden Sie die Volksmeinung und so verhelfen Sie auch eigenen Anliegen zum Durchbruch - als Stimmberechtigte(r) an der Urne und in der Gemeindeversammlung oder darüber hinaus als aktives Mitglied einer politischen Partei (Ortsparteien).


Organisation der Gemeinde Tägerig

GRUNDSÄTZLICHES
Die öffentlichen Aufgaben werden in der Schweiz auf den drei Ebenen Bund, Kanton und Gemeinde erfüllt. Im Kanton Aargau besitzen die Gemeinden ein hohes Mass an Eigenständigkeit. Wie in den meisten aargauischen Kommunen gibt es in Tägerig eine Einwohnergemeinde und eine Ortsbürgergemeinde.

EINWOHNERGEMEINDE
Für die meisten öffentlichen Aufgaben ist die Einwohnergemeinde zuständig. Sie kann sich für die Organisationsform mit Gemeindeversammlung oder mit Einwohnerrat (Parlament) entscheiden. Für die Stimmberechtigten von Tägerig besteht die Möglichkeit der direkten Einflussnahme an der Gemeindeversammlung, die als oberstes Organ über die wichtigsten Gemeindegeschäfte entscheidet.

ORTSBÜRGERGEMEINDE
In den letzten Jahrzehnten hat die Ortsbürgergemeinde durch Verlagerung von Aufgaben zur Einwohnergemeinde an Bedeutung verloren. Sie wird aus allen in Tägerig wohnhaften Ortsbürgern gebildet und ist für den in ihrem Besitz befindlichen Wald zuständig. Das Ortsbürgerrecht besitzen derzeit 96 Personen, was rund 6.58 % der Bevölkerung entspricht.

GEMEINDERAT
Der Gemeinderat ist das Führungs- und Vollzugsorgan der Einwohner- und der Ortsbürgergemeinde. Er hat die Verwaltung der Gemeinde zweckmässig und fortschrittlich zu organisieren. Der auf vier Jahre gewählte Gemeinderat trifft sich am Montag (rund 40 mal jährlich) zu einer Sitzung, die im Gegensatz zur Gemeindeversammlung nicht öffentlich ist.
Neben der Förderung eines kontinuierlichen Wachstums zum Erhalt der Eigenständigkeit will der Gemeinderat den noch restlichen Bilanzfehlbetrag abbauen und den Steuerfuss so festlegen, dass nach Vornahme der ordentlichen Abschreibungen die Jahresrechnung ausgeglichen werden kann. Die bereits vorhandene Infrastruktur ohne grössere Investitionen in den nächsten Jahren kommt diesem Ziel in absehbarer Zeit entgegen.

BEHÖRDEN UND KOMMISSIONEN
Zur Entlastung des Gemeinderates sind für verschiedene Bereiche des öffentlichen Lebens Fachkommissionen tätig, die teilweise gesetzlich vorgeschrieben und vom Volk gewählt bzw. vom Gemeinderat eingesetzt sind. Der Volkswahl untersteht auch die Finanzkommission der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde, die Steuerkommission und das Wahlbüro. Alle andern Kommissionen sind entsprechend den kommunalen Bedürfnissen vom Gemeinderat als ständige Kommissionen eingesetzt.

ORTSPARTEIEN
Obwohl Tägerig mit der Gemeindeversammlung die direkteste Form der Demokratie kennt, erfüllen die politischen Ortsparteien eine wichtige Aufgabe. Mit ihren Veranstaltungen tragen die Ortsparteien insbesondere zur Meinungsbildung bei und sorgen mit Wahlvorschlägen für eine angemessene Vertretung verschiedener politischer Standpunkte in den Entscheidungsgremien der Gemeinde.