Regionales Arbeitsvermittlungszentrum RAV
Arbeitsamt: Seit 1. September 2016 erfolgt die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung nicht mehr bei der Wohngemeinde, sondern direkt beim zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV). Die Überprüfung des Wohnsitzes wird ab diesem Datum durch das RAV erfolgen. Die kommunalen Arbeitsämter werden damit vollständig aufgehoben. Stellensuchende oder arbeitslos werdende Personen müssen sich raschmöglichst, spätestens jedoch am 1. Tag der Arbeitslosigkeit, während der Anmeldezeiten direkt beim RAV Wohlen, Zentralstrasse 17, 5610 Wohlen Tel. 056 619 50 80, melden. Weitere Infos unter www.ag.ch/awa und www.ag.ch/ravwohlen Zum Anmeldetermin beim RAV sind folgende Unterlagen mitzubringen: Identitätskarte/Pass oder Ausländerausweis; AHV-Ausweis/Sozialversicherungsausweis; Kopie des Kündigungsschreibens; Kopie letzter Arbeitsvertrag; aktuelle Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Diplome). Wer zu wenig Deutsch versteht, muss unbedingt eine Begleitperson mitbringen, die übersetzen kann. Bitte beachten Sie, dass Sie schon während der Kündigungszeit verpflichtet sind, Arbeit zu suchen und dies auch nachweisen müssen.
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