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26.04.2024 02:37:17


Bestattungen

Zuständiges Amt: Gemeindekanzlei
Verantwortlich: Meier, Rolf

Wir unterstützen die Hinterblieben bei Todesfällen bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und treffen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation.

Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen für weitere Belange bei.

Die Angehörigen werden gebeten, sich umgehend (bei Wochenenden oder Feiertagen am nächsten Arbeitstag), spätestens jedoch innert 2 Tagen mit der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung auf der Gemeindekanzlei zu melden.

Die Erdbestattung oder die Kremation kann von Gesetzes wegen erst 48 Stunden nach Eintritt des Todes durchgeführt werden.

Preis: für Einwohner und Bürger unentgeltlich


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