https://www.taegerig.ch/de/werke/winterdienst/
04.12.2024 22:28:12


Eingeschränkter Winterdienst in Tägerig


Ziel unseres Winterdienstes ist es die Gefahren, welche Schnee und Eis mit sich bringen, mit geeigneten Mitteln und auf möglichst umweltschonende Weise zu verringern.

Der eingeschränkte Winterdienst umfasst die Schneeräumung über das ganze Gemeindegebiet, einheitlich nach klaren Vorgaben und Grundsätzen anhand von Einsatzplänen und Prioritäten.

Aus ökologischen und ökonomischen Gründen wird auf eine generelle Schwarzräumung verzichtet. Ausnahmen bilden Kantons- und wichtige Durchgangsstrassen sowie starke Steigungen.

Der Leiter Gemeindewerke entscheidet aufgrund der aktuellen und der zu erwartenden Wetterentwicklung über den Umfang und den Zeitpunkt der Winterdiensteinsätze.

Schlussendlich werden die Verhältnisse naturgemäss durch Niederschlagsmengen und Temperaturen beeinflusst. Diese können sich bekanntlich sehr kurzfristig ändern und erfordern eine spontane Anpassung des jeweiligen Einsatzdispositivs.

Im Hinblick auf die Schneeräumungs- und allgemeinen Winterdienstarbeiten werden die Motorfahrzeughalterinnen und -halter ersucht, ihre Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Strassen und Plätzen abzustellen. Nebst der erheblichen Behinderung der Winterdienstarbeiten besteht auch die Gefahr von Beschädigungen durch die Räumungsfahrzeuge oder durch beiseitegeschobene Schneemassen. Für allfällige Schäden kann keine Haftung übernommen werden.

Was bedeutet eingeschränkter Winterdienst in Tägerig?

  • Die Gemeindestrassen, Quartierstrassen sowie Trottoirs werden bei genügend Schneefall primär gepflügt und nur im Ausnahmefall gesalzen.
  • Wenn notwendig, wird die Glatteisbekämpfung bei entsprechenden Witterungsbedingungen durchgeführt.
  • Zwischen 22.00 Uhr und 05.00 Uhr darf keine Schneeräumung erwartet werden.
  • Auf Wander- und Waldwegen werden keine Winterdienstarbeiten ausgeführt. Das Begehen erfolgt auf eigenes Risiko.

Salzen

So viel nie nötig, so wenig wie möglich, nach diesem Grundsatz wird in Tägerig Salz als Taumittel auf Strassen und Trottoirs eingesetzt.

Nicht immer wird es uns gelingen, allen Ansprüchen gerecht zu werden. Wir können Ihnen versichern, dass wir - das eingesetzte Personal und allen voran unser Bauamt - motiviert sind, alles daran zu setzen, Strassen und Wege in unserer Gemeinde auch in den kalten Wintermonaten in begehbarem und verkehrssicherem Zustand zu halten und unsere Aufgaben nach bestem Wissen und Können ausführen werden. Bitte denken Sie aber daran, dass die Einsatzkräfte nicht überall gleichzeitig sein können, sollte die Situation einmal punktuell nicht optimal gelöst werden können, bitten wir um Verständnis.

Zu guter Letzt appellieren wir auch immer wieder an die Eigenverantwortung unserer Einwohnerinnen und Einwohner. In den Wintermonaten ist mit Eis und Schnee zu rechnen und daher hat jeder Strassenbenutzer (Fahrzeuglenker, Fussgänger und Velofahrer) auch eine Selbstverantwortung zu tragen. Mit anderen Worten heisst dies, dass jeder selbst auf die Gegebenheiten zu achten hat, was einerseits mit einer gewissen Akzeptanz der Jahreszeit, einer angemessenen Winterbekleidung inklusive -schuhe und andererseits mit der Geschwindigkeitsreduzierung im Strassenverkehr zu tun hat. Es gibt schlussendlich keine hundertprozentige Sicherheit.

Wir wünschen Ihnen sichere und unfallfreie Winter und hoffen, Sie mit diesen Ausführungen für den Winterdienst in unserer Gemeinde sensibilisieren zu können.

Besten Dank für Ihr Verständnis

Link zu den rechtlichen Vorgaben auf öffentlichen Strassen: https://www.bfu.ch/de/services/rechtsfragen/winterdienst-strassen-rechtliche-vorgaben