Öffentliches Mitwirkungsverfahren Gestaltungsplan Floss- und StockacherDie Rechtsabteilung des Departementes Bau, Verkehr und Umwelt hat mit Entscheid vom 30. März 2021 eine Planbeschwerde bezüglich des Gestaltungsplanes Floss- und Stockacher gutgeheissen und die Angelegenheit zur Neubeurteilung an den Gemeinderat zurückgewiesen. Im Sinne der Erwägungen mussten hauptsächlich folgende Anpassungen vorgenommen werden:
Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung wird im Sinne von § 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz) das zweite öffentliche Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Die Entwürfe mit den dazugehörenden Unterlagen liegen vom 22. März – 20. April 2023 in der Gemeindeverwaltung Tägerig auf und können während den offiziellen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Ebenso sind die Dokumente untenstehend aufgeschaltet. Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen. Die wichtigsten Ergebnisse werden in einem Mitwirkungsbericht zusammengefasst und öffentlich zugänglich gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich beim Mitwirkungsverfahren noch nicht um das eigentliche Auflageverfahren mit Einwendungsmöglichkeit gemäss § 24 des Baugesetzes handelt. Dieses erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Datum der Neuigkeit 13. März 2023
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