Werke, das sind Wasser, Abwasser, EW und im weitesten Sinn auch Abfall.
Werke sind sogenannte Eigenwirtschaftsbetriebe. Das bedeutet, dass sie ihre Kosten über Gebühren ausgleichen müssen. Steigen die Kosten, müssen die Gebühren erhöht werden. Erwirtschaftet das Werk Überschüsse, muss es die Gebühren reduzieren. Es ist nicht möglich, dass Reinerträge der Werke in die Gemeindekasse fliessen und so die Steuern entlasten würden. Diese Art versteckter Steuern ist gemäss Gemeindegesetz untersagt.
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Abfallmerkblatt 2024 Abfallmerkblatt_Taegerig_2024_mit_Erklaerungen.pdf (1560.7 kB) |