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Erwerb des Ortsbürgerrechtes von Tägerig

Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die nicht schwerwiegend mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten und die ihren finanziellen Verpflichtungen nachgekommen sind, können ein Gesuch um Aufnahme in das Kantons- und Gemeindebürgerrecht stellen.

Die Ortsbürger haben an der Gemeindeversammlung vom 24. Mai 2023 den Willen bekundet, interessierte Einwohner in das Ortsbürgerrecht von Tägerig aufnehmen zu wollen. Im Jahre 1975 waren noch 161 Personen stimmberechtigt, seither schrumpfte deren Anzahl auf aktuell 75 OrtsbürgerInnen. Die demographische Entwicklung lässt auch in Zukunft den Bestand der Ortsbürger weiter sinken.

Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die nicht schwerwiegend mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten und ihren finanziellen Verpflichtungen nachgekommen sind, können ein Gesuch um Aufnahme in das Kantons- und Gemeindebürgerrecht stellen.

Nähere Angaben sind auf der Homepage des Kantons ersichtlich, wo auch das erforderliche Gesuchsformular zur Verfügung steht.
Einbürgerung CH BürgerInnen in aargauischer Wohngemeinde

Dem Gesuch beizulegen sind ein Zivilstandsdokument aus dem schweizerischen Personenstandsregister des aktuellen Heimatortes, einen Auszug aus dem Strafregister sowie aus dem Betreibungsregister der letzten 5 Jahre (Betreibungsamt Niederrohrdorf). Ausserkantonale BewerberInnen müssen von der Aufsichtsstelle eines jeden Kantons den Nachweis erbringen, dass die Bürgerrechtsaufnahme in Tägerig akzeptiert wird (eine Mailbestätigung genügt). Sollte dies nicht der Fall sein, wäre bei der zuständigen Behörde des bisherigen Heimatkantons die Voraussetzung einer Bürgerrechtsentlassung zu klären. Nach dem Eintreffen dieser Unterlagen und der Erfüllung der Anforderungen kann der Gemeinderat die Aufnahme in das Bürgerrecht der Einwohnergemeinde Tägerig beschliessen. Dieser Entscheid bildet dann die Basis für die Erteilung des Ortsbürgerrechtes durch die Versammlung der Ortsbürgergemeinde.

Der Gemeinderat und die Ortsbürger möchten den administrativen Aufwand soweit als möglich in Grenzen halten. BewerberInnen dürfen davon ausgehen, dass mit Ausnahme der zu beschaffenden Dokumente für die Aufnahme in das Bürgerrecht der Einwohnergemeinde durch den Gemeinderat wie auch in das Bürgerrecht der Ortsbürgergemeinde durch die Ortsbürgerversammlung kein weiterer Kostenaufwand entsteht. Für allfällige Rückfragen im Zusammenhang mit der Gesuchseinreichung erteilt Gemeindeschreiber Rolf Meier gerne die erforderlichen Auskünfte.



Datum der Neuigkeit 7. Dez. 2023