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Finanzkommission Einwohnergemeinde

Die Finanzkommission ist gemäss § 47 des Gemeindegesetzes zuständig für die Prüfung der Gemeinderechnungen und für die Stellungnahme zum Voranschlag. Die Finanzkommission zählt 5 Mitglieder, die durch Volkswahl auf eine vierjährige Amtsdauer bestimmt werden.

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