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Generelle Informationen
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.ag.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und des Bundes unter www.admin.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Urne Öffnungszeiten
Urnenstandort
Voraussetzungen
Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen.
Brieflich abstimmen
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettelkuvert und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem amtlichen Stimmzettelkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift der Gemeindekanzlei erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder es in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung werfen. Der Brief muss vor der Urnenöffnung am Wahl- oder Abstimmungssonntag bei der Gemeinde eintreffen.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- nicht das amtliche Antwortkuvert benützt wird
- das Antwortcouvert verspätet eintrifft
- der Stimmrechtsausweis fehlt oder nicht unterzeichnet ist
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält
- die Stimm- oder Wahlzettel sich nicht im amtlichen Stimmzettelkuvert befinden