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Verfallsanzeigen Kantons- und Gemeindesteuern 2026
Die Steuerpflichtigen erhalten demnächst eine Mitteilung des kantonalen Steueramts zu den noch offenen provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2026. Es handelt sich nicht um eine Mahnung. Die Verfallsanzeige zeigt die bereits bezahlten bzw. gutgeschriebenen Beträge. Der Restbetrag ist per 31. Oktober 2026 fällig. Ab 1. November wird auf dem offenen Betrag ein Verzugszins von 5,0 Prozent erhoben. Im November werden offene Steuern kostenpflichtig gemahnt (Mahngebühr Fr. 35.–). Besteht im Januar 2027 weiterhin ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden.
Ist der provisorisch fakturierte Betrag gemäss eigener Berechnung wesentlich zu hoch, kann das Steueramt Mellingen (056 481 88 40,steuern@mellingen.ch) kontaktiert werden. Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen ist eine Anpassung möglich.
Wer die Steuern nicht fristgerecht bezahlen kann, wird gebeten, sich frühzeitig bei der Abteilung Finanzen (056 481 90 40 , finanzen@taegerig.ch) zu melden. Zu viel bezahlte Steuern werden mit der definitiven Abrechnung verzinst zurückbezahlt oder angerechnet. Der Vergütungszins beträgt aktuell 0,75 Prozent.
Für die Bezahlung sind ausschliesslich die abgegebenen Einzahlungsscheine mit QR-Code zu verwenden. Der Gemeinderat dankt für die fristgerechten Steuerzahlungen.