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Verfallsanzeigen Kantons- und Gemeindesteuern 2025
Im September erhalten alle Steuerpflichtigen die Verfallsanzeige für die provisorischen Steuern 2025. Darin sind geleistete Zahlungen sowie der offene Restbetrag ersichtlich. Dieser ist bis 31. Oktober 2025 zu begleichen. Ab 1. November 2025 wird ein Verzugszins von 5,0 % berechnet. Offene Beträge können nach der Mahnung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden.
Gebühren gemäss kantonalem Steuergesetz:
- 1. Mahnung Steuererklärung: CHF 35.00
- 2. Mahnung Steuererklärung: CHF 50.00
- Mahnung Steuer-/Verzugszinsausstand: CHF 35.00
- Betreibung Steuer-/Verzugszinsausstand: CHF 100.00
Ist der provisorische Betrag zu hoch, kann beim Steueramt in Mellingen (056 481 88 40, Email steuern@mellingen.ch) oder online über das Smart Service Portal des Kantons (www.ag.ch) eine Anpassung der Rechnung beantragt werden.
Bitte verwenden Sie für die Überweisung ausschliesslich die QR-Rechnung mit Referenznummer.
Besten Dank für Ihre fristgerechte Zahlung bis 31. Oktober 2025.