Hauptinhalt

Wahlergebnisse Gemeindewahlen 2025 für die Amtsdauer 2026/2029 - Meldefrist für 2. Wahlgang

30. September 2025

Ergebnis 1. Wahlgang Gemeindewahlen (Gesamterneuerungswahlen) vom 28. September 2025

1. Gemeinderat (5 Mitglieder)

Absolutes Mehr 143 Stimmen
   
Gewählt sind:  
Widmer Thomas (bisher) 313 Stimmen
Mayer Thomas (bisher) 307 Stimmen
Kramer Daniela (bisher) 301 Stimmen
Oldani Patrick (bisher) 227 Stimmen

 

2. Gemeindeammann

Absolutes Mehr 173 Stimmen
   
Gewählt ist:  
Widmer Thomas (bisher) 279 Stimmen

 

3. Vizeammann

Absolutes Mehr 167 Stimmen
   
Gewählt ist:  
Kramer Daniela (bisher) 261 Stimmen

 

4. Finanzkommission (5 Mitglieder)

Absolutes Mehr 168 Stimmen
   
Gewählt sind:  
Bertschinger Christian (bisher)   288 Stimmen
Gloor Stephanie (bisher)    271 Stimmen
Seiler Roland (bisher)  250 Stimmen
Seiler Edith (neu)  236 Stimmen
Meier Daniel (neu) 209 Stimmen
   
Stimmen haben erhalten:  
Zehnder Daniela 202 Stimmen
Schuppisser Urs  195 Stimmen

                                                

5. Wahlbüro (Stimmenzähler/in)

Absolutes Mehr 177 Stimmen
   
Gewählt sind:  
Gloor Stephanie (bisher)   319 Stimmen
Meier-Wirth Christina (neu)  223 Stimmen
   
Stimmen hat erhalten:  
Tarnutzer Stefan  158 Stimmen

                                                 

Im 1. Wahlgang sind nicht alle Wahlen zustande gekommen. Sofern keine stille Wahl zustande kommt, findet für den verbleibenden Sitz des Gemeinderates am 30. November 2025 ein 2. Wahlgang statt. Wählbar im 2. Wahlgang ist nur, wer innert 10 Tagen nach dem 1. Wahlgang bis Mittwoch, 8. Oktober 2025, 12.00 Uhr, durch mindestens 10 Stimmberechtigte bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros angemeldet wird. Das entsprechende Formular kann auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Werden weniger oder gleich viel wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt. Gehen innert dieser Frist keine weiteren Anmeldungen ein, wird der/die Vorgeschlagene vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.

Wahlbeschwerden (Art. 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte) sind einzureichen innert drei Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Ergebnisses an den Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau.

 

Tägerig, 29. September 2025

Wahlbüro

Name
Wahlvorschlag_Anmeldeformular 2. Wahlgang (DOC, 77 kB) Download 0 Wahlvorschlag_Anmeldeformular 2. Wahlgang