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Gemeindewahlen 2025 für die Amtsdauer 2026/2029, 2. Wahlgang Gemeinderat - Bekanntgabe der Kandidaturen und Nachmeldefrist
Für den zweiten Wahlgang der Gesamterneuerungswahl für den Gemeinderat wurde folgender Kandidat angemeldet:
Gemeinderat (1 Sitz)
- Putame, Alexander, 1982, Hirschmatt 13, parteilos
Da weniger oder gleich viele wählbare Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist gemäss § 33 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.
Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten des betreffenden Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen seit Publikation bis am Freitag, 17. Oktober 2025, 12.00 Uhr abzugeben.
Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der noch zu vergebenen Sitze nicht, wird der Vorgeschlagene von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 33 Abs. 2 GPR).
Wahlbüro Tägerig