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Zurückschneiden von Bäumen und Stäuchern
Die Anwohner an öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs werden höflich ersucht, ihre Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedigungen bis Ende August 2026 vorschriftsgemäss zurückzuschneiden (§ 109 BauG).
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| Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern 2026 - Publikation Homepage (PDF, 137 kB) | Download | 0 | Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern 2026 - Publikation Homepage |