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Generelle Informationen
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.ag.ch und des Bundes unter www.admin.ch
Urne Öffnungszeiten
Urnenstandort
Voraussetzungen
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen.
Brieflich abstimmen
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmzettelkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmzettelkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder es in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung werfen. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- ein nicht das amtliche Antwortkuvert benützt wird
- das Antwortcouvert verspätet eintrifft
- der Stimmrechtsausweis fehlt oder nicht unterzeichnet ist
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält
- die Stimm- oder Wahlzettel sich nicht im amtlichen Stimmzettelkuvert befinden