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Drittmeldepflicht Vermieter/Logisgeber (Ein-/Auszugsanzeigen)

Die Dittmeldepflicht ist im §10 im Register- und Meldegesetz (RMG) geregelt und verpflichtet Vermieter und Logisgeber dazu, ein-, um- und wegziehende Personen den Einwohnerdiensten zu melden.

Die Portallösung www.drittmeldung.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. wurde von den Kantonen Aargau und Zürich finanziert und realisiert. Sie dient dazu, Aus- und Einzüge von Mietern der entsprechenden Gemeinde mitzuteilen.

Wir bitten Sie, uns Ihre Meldungen direkt über die Plattform zuzustellen. Sie helfen uns dabei, die Ein- und Auszüge schneller und medienbruchfrei zu verarbeiten.

Für die Meldung über die Plattform wird der Gebäudeidentifikator (EGID) sowie der Wohnungsidentifikator (EWID) benötigt. Der EGID sowie der EWID können über https://map.geo.admin.ch/ ermittelt werden.

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