Hauptinhalt

Reglement über die Abfallentsorgung

Sämtliche Haushaltungen, Gewerbe- und Industriebetriebe sind zur Abfallbeseitigung verpflichtet. Dabei sind die offiziellen Abfall-Beseitigungseinrichtungen oder die Recycling-Anlagen der Gemeinde zu benützen.

Informationen

Datum
1. April 1991
Herausgeber/-in
Gemeinderat Tägerig

Dokumente

Name
Abfallentsorgung_Reglement.pdf (PDF, 118.61 kB) Download 0 Abfallentsorgung_Reglement.pdf

Bestellformular

Personalien