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Wahlergebnisse Gemeindewahlen 2025 für die Amtsdauer 2026/2029 - Meldefrist für 2. Wahlgang
Ergebnis 1. Wahlgang Gemeindewahlen (Gesamterneuerungswahlen) vom 28. September 2025
1. Gemeinderat (5 Mitglieder)
Absolutes Mehr | 143 Stimmen |
Gewählt sind: | |
Widmer Thomas (bisher) | 313 Stimmen |
Mayer Thomas (bisher) | 307 Stimmen |
Kramer Daniela (bisher) | 301 Stimmen |
Oldani Patrick (bisher) | 227 Stimmen |
2. Gemeindeammann
Absolutes Mehr | 173 Stimmen |
Gewählt ist: | |
Widmer Thomas (bisher) | 279 Stimmen |
3. Vizeammann
Absolutes Mehr | 167 Stimmen |
Gewählt ist: | |
Kramer Daniela (bisher) | 261 Stimmen |
4. Finanzkommission (5 Mitglieder)
Absolutes Mehr | 168 Stimmen |
Gewählt sind: | |
Bertschinger Christian (bisher) | 288 Stimmen |
Gloor Stephanie (bisher) | 271 Stimmen |
Seiler Roland (bisher) | 250 Stimmen |
Seiler Edith (neu) | 236 Stimmen |
Meier Daniel (neu) | 209 Stimmen |
Stimmen haben erhalten: | |
Zehnder Daniela | 202 Stimmen |
Schuppisser Urs | 195 Stimmen |
5. Wahlbüro (Stimmenzähler/in)
Absolutes Mehr | 177 Stimmen |
Gewählt sind: | |
Gloor Stephanie (bisher) | 319 Stimmen |
Meier-Wirth Christina (neu) | 223 Stimmen |
Stimmen hat erhalten: | |
Tarnutzer Stefan | 158 Stimmen |
Im 1. Wahlgang sind nicht alle Wahlen zustande gekommen. Sofern keine stille Wahl zustande kommt, findet für den verbleibenden Sitz des Gemeinderates am 30. November 2025 ein 2. Wahlgang statt. Wählbar im 2. Wahlgang ist nur, wer innert 10 Tagen nach dem 1. Wahlgang bis Mittwoch, 8. Oktober 2025, 12.00 Uhr, durch mindestens 10 Stimmberechtigte bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros angemeldet wird. Das entsprechende Formular kann auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Werden weniger oder gleich viel wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt. Gehen innert dieser Frist keine weiteren Anmeldungen ein, wird der/die Vorgeschlagene vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.
Wahlbeschwerden (Art. 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte) sind einzureichen innert drei Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Ergebnisses an den Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau.
Tägerig, 29. September 2025
Wahlbüro
Name | |||
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Wahlvorschlag_Anmeldeformular 2. Wahlgang (DOC, 77 kB) | Download | 0 | Wahlvorschlag_Anmeldeformular 2. Wahlgang |