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Zurückschneiden von Bäumen und Stäuchern

24. Juli 2026

Die Anwohner an öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs werden höflich ersucht, ihre Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedigungen bis Ende August 2026 vorschriftsgemäss zurückzuschneiden (§ 109 BauG).

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