Ersatzwahl GemeinderatDas Departement Volkswirtschaft und Inneres hat dem Demissionsgesuch von Christian Vogel als Gemeinderat entsprochen. Die Ersatzwahl für die restliche Amtsperiode findet am 24. November 2024 statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Für die Ersatzwahl in den Gemeinderat ist im ersten Wahlgang eine stille Wahl nicht möglich. Es findet zwingend ein Urnengang statt. Die Namen der Vorgeschlagenen werden den Stimmberechtigten mit einem dem Wahlmaterial beigelegten Informationsblatt bekannt gegeben. Datum der Neuigkeit 5. Sept. 2024
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