Beschlüsse der GemeindeversammlungenGestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürger-gemeinden werden folgende positiv gefassten Versammlungsbeschlüsse veröffentlicht:
Einwohnergemeinde vom 4. Juni 2025 1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2024 2. Rechenschaftsbericht 2024 3. Jahresrechnung 2024 4. Teiländerung Kulturlandplan Erweiterung Materialabbauzone «Eichfeld» und «Chrüz»
Die Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum. Das Begehren kann von einem Fünftel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung eingereicht werden. Musterformulare zur Einreichung eines Referendumsbegehrens können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 14. Juli 2025
Ortsbürgergemeinde vom 3. Juni 2025 1. Wahl von 2 Stimmenzählern 2. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 27. Mai 2024 3. Rechenschaftsbericht 2024 des Forstbetriebes Reusstal 4. Jahresrechnung 2024 5. Budget 2026 6. Erteilung Ortsbürgerrecht an
7. Wahl von 3 Mitgliedern in die Finanzkommission für die Amtsperiode 2026/2029
Alle Beschlüsse wurden abschliessend gefasst und unterstehen somit nicht dem fakultativen Referendum.
Gegen Ziffer 7 kann innert 3 Tagen nach Entdeckung eines Beschwerdegrundes eine Wahl- und Abstimmungsbeschwerde, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, beim Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.
Tägerig, 6. Juni 2025 Gemeinderat Datum der Neuigkeit 10. Juni 2025
|