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Steuerkommission

Die Steuerkommission ist gemäss § 164 des Steuergesetzes die Veranlagungsbehörde der Gemeinde. Sie besteht nebst der kantonalen Steuerkommissärin und der Vorsteherin des Gemeindesteueramts aus drei Mitgliedern und einem Ersatzmitglied, die vom Volk auf eine vierjährige Amtsdauer gewählt werden.

Kontakt

Steuerkommission
Grosse Kirchgasse 23
5507 Mellingen
Tel. 056 481 88 40
steueramt@mellingen.ch

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