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Handlungsfähigkeitszeugnis

Zuständiges Amt: Familiengericht

Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis.
Sie können ein Handlungsfähigkeitszeugnis bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, Familiengericht, Rathausplatz 1, 5620 Bremgarten beziehen.
Gebühr Fr. 40.00

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