Handlungsfähigkeitszeugnis
Zuständiges Amt: Familiengericht Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Sie können ein Handlungsfähigkeitszeugnis bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, Familiengericht, Rathausplatz 1, 5620 Bremgarten beziehen. Gebühr Fr. 40.00
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