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Bestattungen
Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen für weitere Belange bei.
Die Angehörigen werden gebeten, sich umgehend (bei Wochenenden oder Feiertagen am nächsten Arbeitstag), spätestens jedoch innert 2 Tagen mit der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung auf der Gemeindekanzlei zu melden.
Die Erdbestattung oder die Kremation kann von Gesetzes wegen erst 48 Stunden nach Eintritt des Todes durchgeführt werden.
Preis
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 056 481 90 40 | tobias.matter@taegerig.ch |