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Erbenverzeichnis

Das Erbenverzeichnis gibt Auskunft über alle gesetzlichen Erben. Jeder gesetzliche Erbe ist berechtigt, ein solches Verzeichnis schriftlich oder telefonisch zu bestellen. Zuständig ist der letzte Wohnsitz des verstorbenen Erblassers. Andere Personen erhalten dieses Dokument nur in der Eigenschaft als Willensvollstrecker oder Bevollmächtigter.

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