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09.11.2024 03:15:33
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Reglement über die Abfallentsorgung
Sämtliche Haushaltungen, Gewerbe- und Industriebetriebe sind zur Abfallbeseitigung verpflichtet. Dabei sind die offiziellen Abfall-Beseitigungseinrichtungen oder die Recycling-Anlagen der Gemeinde zu benützen.
Datum:
1. Apr. 1991
Herausgeber:
Gemeinderat Tägerig
Bestellen:
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(pdf, 121.4 kB)
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