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Wahlbüro

Gemäss Gemeindeordnung sind in Tägerig 2 Stimmenzähler und ein Ersatzmitglied durch Volkswahl auf eine vierjährige Amtsdauer zu bestimmen. Sie bilden gemäss § 8 des Gesetzes über die politischen Rechte mit einem Gemeinderatmitglied (Vorsitz) und dem Gemeindeschreiber (Aktuar) das Wahlbüro. Bei aufwändiger Resultatsermittlung kann der Gemeinderat das Wahlbüro bedarfsgerecht erweitern.

Kontakt

Wahlbüro
5522 Tägerig
tobias.matter@taegerig.ch

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