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Gesamterneuerungswahlen - Wahlvorschlag Anmeldeformular
Anmeldeverfahren
Im 1. Wahlgang sind nicht alle Wahlen zustande gekommen. Sofern keine stille Wahl zustande kommt, findet für den verbleibenden Sitz des Gemeinderates am 30. November 2025 ein 2. Wahlgang statt. Wählbar im 2. Wahlgang ist nur, wer innert 10 Tagen nach dem 1. Wahlgang bis Mittwoch, 8. Oktober 2025, 12.00 Uhr, durch mindestens 10 Stimmberechtigte bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros angemeldet wird.
Werden weniger oder gleich viel wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt. Gehen innert dieser Frist keine weiteren Anmeldungen ein, wird der/die Vorgeschlagene vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.
Das erforderliche Formular kann hier heruntergeladen oder bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.