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Kanzlei - Erbenverzeichnis bestellen

Das Erbenverzeichnis enthält die gesetzlichen Erben und wird gestützt auf die Familienscheine des/der Heimatorte/s und auf die Angaben der Erben (Adressen) ausgestellt.

 

Achtung: Benötigen Sie stattdessen eine Erbbescheinigung?

Die Erbbescheinigung geht noch einen Schritt weiter als das Erbenverzeichnis. Nebst der vorstehenden Auflistung der Erben bescheinigt das Bezirksgericht, ob eine letztwillige Verfügung vorliegt und was der Inhalt dieser ist (weitere Erben, Abweichung von der gesetzlichen Erbfolge, Vermächtnisse). Die Erbbescheinigung wird in der Regel von Banken und Versicherungen einverlangt, da nur dieses Dokument definitiv darüber Auskunft gibt, wer nun tatsächlich die Erbschaft erhält.

Zuständig für die Ausstellung einer Erbbescheinigung ist der Gerichtspräsident am letzten Wohnsitz der Erblasserin bzw. des Erblassers. Für Tägerig ist dies das Bezirksgericht Bremgarten.

 

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