Gesuch um Beiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung
Ab 1. August 2018 tritt das neue Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG) in Kraft. Als kommunale Grundlage dient das Kinderbetreuungsreglement. Das Kinderbetreuungsgesetz und das Kinderbetreuungsreglement bezwecken die Erleichterung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Förderung der Integration und Chancengerechtigkeit von Kindern.
Die gesetzlichen Grundlagen regeln die Grundzüge für die Ausrichtung von Gemeindebeiträgen an die Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung. Das Elternbeitragsreglement und das Kinderbetreuungsreglement finden Sie unter 'Reglemente' auf dieser Homepage. Aktionen
Verantwortliche Person: Bernadette Müller Zuständige Instanz: Finanzverwaltung
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